- Totteilung
Totteilung, Grundteilung, Erbteilung, bei welcher alle gemeinsamen Rechte aufhören, ausgenommen die gegenseitige Anwartschaft der verschiedenen Geschlechtslinien.
http://www.zeno.org/Brockhaus-1911. 1911.
Totteilung, Grundteilung, Erbteilung, bei welcher alle gemeinsamen Rechte aufhören, ausgenommen die gegenseitige Anwartschaft der verschiedenen Geschlechtslinien.
http://www.zeno.org/Brockhaus-1911. 1911.
Substanzteilung (Gesamthand) — Die Substanzteilung an Gesamthandeigentum bedeutet grundsätzlich die endgültige Aufhebung der Gesamthandgemeinschaft und des Gesamthandeigentums. Diese wurde früher als Watschierung (Watschar), Totteilung[1], Tatteilung[2], Realteilung oder… … Deutsch Wikipedia
Ganerbenburg — Eine Ganerbenburg ist eine meist größere Burganlage, die gleichzeitig von mehreren Familien oder Familienzweigen bewohnt und verwaltet wurde. Inhaltsverzeichnis 1 Ganerbenburgen und Ganerbschaften 2 Rechtliche Grundlagen 3 Verbreitung … Deutsch Wikipedia